raus aus dem Öl Foerderung

Raus aus dem ÖL Bonus – rasch Förderung beantragen

Ab dem 23. September können Sie wieder Ihren Förderantrag zur verlängerten Umwelt – Förderung “Raus aus dem ÖL-Bonus” abgeben. Aber bevor Sie Ihren Antrag abgeben können, müssen noch rasch einige wichtige Punkte erledigt werden. Am wichtigsten ist zu Beginn ein ausführliches Gespräch mit einem Energie-Experten. Hier kommt Ihnen die langjährige Erfahrung von Ewald Rappold und seinen Energie-Effizienz-Team zu Gute. Vereinbaren Sie rasch einen Beratungstermin, wir informieren Sie kompetent und unabhängig.

Wo bekomme ich zusätzliche Informationen zum Thema “Raus aus dem ÖL-Bonus”?

Wer bekommt eigentlich eine Förderung?

Die “Raus aus dem Öl”- Förderung gilt nur für Privatpersonen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Focus der Förderung liegt auf dem Kesseltausch mit bis zu EUR 5.000,– im Einfamilienhaus bzw. mit maximal EUR 1.000,– Förderung im mehrgeschossigem Wohnbau.

Für die Verlängerung der Aktion wurde von der Bundesregierung eine Gesamtsumme von EUR 20.000.000,– zur Verfügung gestellt.

Ab wann kann ich meinen Antrag stellen?

Ab 23. September 2019!

Wie kann ich meinen Antrag stellen?

Der Antrag kann nur Online eingebracht werden

Die notwendigen Unterlagen für den Antrag

1. Einen gültigen Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll.

2. Meldezettel des Antragsstellers.

Abschluss der Arbeiten bis?

Die Lieferung der Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.06.2021 erfolgen.

Förderungsfähige Maßnahmen

Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe und hocheffiziente Nah-/Fernwärme; die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Wer bekommt eigentlich eine Förderung?

Die Förderung gilt nur für Privatpersonen

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Focus der Förderung liegt auf dem Kesseltausch mit
bis zu EUR 5.000,– im Einfamilienhaus bzw. mit maximal
EUR 1.000,– Förderung im mehrgeschoßigem Wohnbau.

Für die Verlängerung der Aktion wurde von der Bundesregierung eine
Gesamtsumme von EUR 20.000.000,– zur Verfügung gestellt.

 

Ab wann kann ich meinen Antrag stellen?

Ab 23. September

 

Wie kann ich meinen Antrag stellen?

der Antrag kann nur Online eingebracht werden

 

Welche Unterlagen benötige ich für eine Antragsstellung?

Sie benötigen einen gültigen Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll, sowie einen Meldezettel des Antragsstellers.

 

Bis wann müssen die Arbeiten abgeschlossen sein?

Die Lieferung der Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.06.2021 erfolgen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder im Informationsblatt “Raus aus dem Öl-Bonus”.

Rufen Sie uns rasch 03136 63 351 an! Aufgrund des sehr großen Interesses wird die Fördersumme sehr rasch ausgeschöpft werden!