Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass wir kürzlich von unserem Geschäftspartner E3DC als Premium Partner ausgezeichnet wurde! Diese Anerkennung würdigt die hervorragende Zusammenarbeit, die wir über die Jahre hinweg gepflegt haben.

Als führender Anbieter von Solarlösungen ist es uns eine Ehre, diese Auszeichnung entgegenzunehmen. Sie bestätigt nicht nur unsere fachliche Kompetenz, sondern auch unser Engagement für höchste Qualität und Kundenzufriedenheit.

Wir sind sehr stolz darauf, diese Partnerschaft fortzusetzen und gemeinsam mit E3DC weitere innovative Lösungen für unsere Kunden anzubieten. Unser Ziel ist es, zahlreiche neue Kunden zu erfolgreichen Eigenversorgern zu machen und einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Wir bedanken uns herzlich bei E3DC für diese Auszeichnung und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit!

Ihr Team von Rappold & Partner Haustechnik GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren – Liebe Partner,

wir bedanken uns für ein erfolgreiches, sowie anspruchsvolles Jahr und werden die Weihnachtsfeiertage nutzen, um Ruhe zu finden und neue Kraft zu schöpfen.

BETRIEBSURLAUB: Von 20.12.2021 bis 09.01.2022.
Ab 10.01 sind wir wieder normal für Sie da!

Wir wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest und erholsame Feiertage!

Ewald Rappold & Team

»Raus aus Öl und Gas«-Bonus für Private auf bis zu 7.500 EUR aufgestockt

Neue Förderungsbestimmungen und 7.500 Euro für „Raus aus Öl und Gas“ für Private.

Sie heizen noch mit Öl oder Gas? Dann haben Sie jetzt die Chance dies günstig zu ändern.

Jetzt Förderungen nutzen und auf saubere Alternativen umsteigen. Gilt für #Fernwärme, #Solarthermie, #Wärmepumpen und auch #Pelletsheizungen.
👉Gerne beraten wir Sie für rund um Förderungen und Ihrer effizientesten Heizlösung.
☎JETZT Termin vereinbaren: 03136 63 351

Energie Netze Steiermark, Vaillant und Rappold & Partner – wir beraten Sie gerne über clevere Lösungen rund um das Thema Gasheizung.

 

Die Gasheizung – ob Sanierung oder Neubau

Was ist eigentlich im attraktivem Rappold Clever Gas Paket alles enthalten?

Beginnen wir mit dem Herzstück, den innovativen Gas-Brennwertheizgerät Vaillant ecoTEC plus VC AT 196/5-5, mit einer Heizleistung bis 21,2 kW. Dieses ist bei uns schon für ab EUR 7.190,– incl. MWST, Installation und Material erhältlich.


Weitere Infos zur Gasheizungs-Aktion 2021


Das Multitalent von Vaillant in neuem Design

Einer der herausragenden Produktvorteile des ecoTEC plus Gas-Brennwert gerät ist die größtmögliche Heizleistung auf der kleinsten Fläche. Die Geräte sind mit einem Integral-Kondensations-Wärmetauscher ausgestattet, dieser senkt den Verbrauch und sorgt für flüsterleisen Betrieb.
Mit dem einheitlichen Vaillant Bedienkonzept lässt sich der ecoTEC plus intuitiv bedienen, und dank eBUS-Elektronik ist die Regelung modular erweiterbar, zum Beispiel für die Einbindung einer Solaranlage und anderer Energiespartechnik. Der ecoTEC plus ist also für die Zukunft gerüstet.


Gleich anrufen und einen Beratungstermin vereinbaren


Hier die wichtigsten Produktvorteile:

 

Besondere Merkmale

 

Nachstehende finden Sie die Beschreibung der weiteren Bestandteile des Rappold Clever & Effizient Gasheizung-Pakets zum Spezialpreis ab 7.190,– incl. MWST

 


Clever & Effizient

Das Basispaket für Einsteiger

 

Gas-Brennwertgerätestehen nicht nur für Sparsamkeit und Langlebigkeit, sondern sie verbrauchen auch weniger Energie. Hier wird die Wärme der Abgase effizient genutzt. Das senkt nicht nur die Heizkosten – sondern entlastet auch die Umwelt! Bis zu 40 % Energie können Sie mit einem modernen Erdgas-Brennwertgerät – in Kombination mit Sonnenenergie sogar noch mehr – gegenüber Altanlagen ohne Brennwerttechnik sparen.

Das Basispaket für Einsteiger umfasst eine neue, komplette Gasheizung einschl. der witterungsgeführten Regelung. Im Anschlusszubehör ist das Rohrmaterial, bis max. 4 m, zum Bestand, bei einem Heizkreis und einem Boilerkreis, enthalten. Weiters beinhaltet das Rappold Clever & Effizient Paket eine Abgasanlage bis 12 m starr (im Kaminschacht), die Gasleitung bis 10 m inkl. erforderlicher Gasarmaturen und die komplette Montage und Inbetriebnahme des neuen Vaillant Brennwertgeräts sowie die Demontage und Entsorgung des alten Heizkessels (bis 20 kW). Selbstverständlich ist auch die Endabnahme der Gasleitung durch die Energienetze Steiermark im Paket einkalkuliert.

 


Paket Clever & Effizient im Onlineshop anzeigen


Clever & Grün

Die ökologische Lösung für Innovative

 

Neue Gasheizung plus Luft/Wasser-Wärmepumpe. In diesem Angebot sind schon jetzt alle wesentlichen Vorteile vereint, die auch in der Steiermark für die Energiewende wesentlich sind.

Leistungsumfang

 

 


Paket Clever & Grün im Onlineshop anzeigen


 

Übrigens: Die Luft/Wasser- Wärmepumpe gewinnt die Energie zur Erwärmung des Wassers aus der Umgebungsluft, also beispielsweise aus dem Raum, in dem sie steht. So wird die natürliche Wärme genutzt und der Luft gleichzeitig Feuchtigkeit entzogen.

 

Bitte beachten: Elektroinstallation im Preis nicht enthalten (gilt für beide Pakete), dasselbe gilt für sämtliche bauliche Nebenarbeiten. Fixpreise für Leistungen wie beschrieben bei Inanspruchnahme und Einhaltung der Bedingungen der Aktion “Saubere Luft”. Alle Preise gelten ausschließlich im Versorgungsbereich der Energie Netze Steiermark und im Großraum Graz Umgebung.

 


Weitere Infos zur Gasheizungs-Aktion 2021


 

Hier noch ein Tipp

 

Ein besonderes Highlight der neuen Gerätegeneration ist die „adaptive Modulation mit Selbst-Lern-Effekt“. Anstatt ständiger Startsequenzen mit voller Leistungsstufe und darauffolgender Totalabschaltung, passt sich das Vaillant Gasgerät automatisch an das jeweilige Gebäude an. So lernt der neue Vaillant ecoTEC plus, automatisch die Speicherkapazität der Gebäudehülle auszunutzen – und schont damit das Gerät und spart noch mehr Energie.

 

Gas – Brennwerttechnik: Was ist das eigentlich genau und was ist der entscheidende Unterschied zu den bisher üblichen Gasheizungen?

Heutzutage werden fast alle neuen Vaillant Gasheizungen mit Brennwerttechnik – Geräten ausgeführt. Mann hört den Begriff Brennwerttechnik sehr oft, aber welche Technologie steht hinter diesem Begriff?

Der Hauptvorteil der Brennwerttechnik liegt darin, dass die im Brennstoff enthaltene Energie so komplett wie möglich ausgenutzt wird. Es wird für die Beheizung eines Hauses oder für die Warmwasserbereitung nicht nur die Wärme, die aus der Verbrennung des Gases entsteht, genutzt, sondern auch die Energie die im Wasserdampf des Abgases enthalten ist!. Damit arbeitet die Brennwerttechnik viel effizienter wie herkömmliche Wärmeerzeuger!

Ihr Gas–Experte Ewald Rappold

 

Sehr geehrte Damen und Herren – Liebe Partner,
wir gönnen uns eine kurze Pause!

BETRIEBSURLAUB: Von 26.07 bis 02.08.
Ab 03.08 sind wir wieder normal für Sie erreichbar.

☎️ Für absolute Notfälle unserer Stammkunden: 03136/93082

Mit unserer neuen Entwicklung schaffen wir den Besten Überblick über die Leistung Ihrer PV-Anlage!

Photovoltaik – Touch-Display

Behalten Sie alle wichtigen Daten Ihrer Anlage stets im Blick!

+ Alles auf einen Blick

+ Einfach und übersichtlich werden Betriebsdaten Ihrer PV-Anlage verständlich dargestellt.

+ Es ist kein zusätzliches Endgerät (PC, Smartphone) erforderlich.

+ Sie können zu jeder Zeit überprüfen, ob die Anlage einwandfrei funktioniert oder ob Handlungsbedarf
besteht.

pv anlage display
PV Anlage Display Vorteile
PV Display Grau oder Weiß

+ Variantenreich

+ Für den Einsatz in Wohnräumen ist das Touch Display aus hochwertigem Kunststoff in den Farben Weiß oder Grau lieferbar.

+ Bei anspruchsvolleren Umgebungen wird der Einbau in einem Industrieschrank (Standard- oder Edelstahlausführung lieferbar) empfohlen.

Technische Daten

Display

4,3 Zoll Diagonale (11cm), kapazitiver Touchscreen

Dargestellte Werte

Momentanleistung, Tagesenergie aktuell und vom Vortag, gesamte bisher erzeugte Energie, Wechselrichter
Status; bei vorhandenem Smart-Meter zusätzlich die Messewerte vom Netzanschlusspunkt

Kommunikation

Modbus TCP
3m Ethernet-Kabel für die Herstellung der Netzwerkverbindung zum Wechselrichter im Lieferumfang

Wechselrichter

Kompatibel mit SMA Tripower Wechselrichter mit aktueller Firmware
Touch-Displays für weitere Hersteller in Vorbereitung und auf Anfrage lieferbar

Abmessungen (BxHxT)

145mm x 140mm x 58mm

Montage

Wandmontage, Kabelabgänge wahlweise nach unten (Führung im Kabelkanal) oder nach hinten (unsichtbarecUnterputzmontage der Kabel)

Schutzklasse

IP30 (Kunststoffausführung)
IP65 (Industrieausführung)

Umgebungstemperatur

5°C bis 35°C

Leistungsaufnahme

10 Watt

Diese Förderaktion läuft bis zum 31. Dezember 2021 bzw. solange Budgetmittel verfügbar sind. Außerhalb dieses Zeitraums eingebrachte Förderungsanträge können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden.

Die Förderung ist mit max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt, bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt. Lieferungen und Leistungen für neue Förderanträge können ab 1. Jänner 2021 berücksichtigt werden.

Förderungsfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden. Neubauten können nicht gefördert werden (Ausnahme: Solarthermische Anlagen).

 

DETAILS ZUR FÖRDERUNG FÜR HEIZUNGSSANIERUNG VOM LAND STEIERMARK

Die wichtigsten Änderungen:

 

+ Der rechtskräftige Baubescheid ist nicht mehr bürokratischer Bremsklotz für die Förderabrechnung. Das Bauverfahren bei der Gemeinde ist davon nicht betroffen.

+ Die Luftwärmepumpe wurde neu mit 1.000 Euro in die Richtlinie aufgenommen – analog zum Bund.

+ Die Förderungshöhen wurden für Pellets-/Hackschnitzelheizungen mit 3.600 Euro und solarthermische Anlagen mit abgestuften Förderungshöhen im Vergleich zum Call 2020 gleich belassen, für Scheitholz-/Kombikessel von 1.200 Euro auf 2.000 Euro angehoben, für Grundwasser- und Geothermie-Wärmepumpen von 2.700 Euro auf 3.600 Euro erhöht und für Nah-/Fernwärmeanschlüsse um etwa 30 Prozent erhöht.

+ Zusätzlich wurden Ölkessel- und Tankentsorgungskosten als förderbare Investitionskosten in die Richtlinie aufgenommen.

 

Wir freuen uns auch auf Entbürokratisierungsschritte im Förderablauf. Zurück zur Meldepflicht, keine Baubewilligungspflicht mehr beim Heizungstausch!

„Die Fortsetzung der Förderung ohne Unterbrechung ist nicht nur ein wichtiges Signal für nachhaltige
Investitionen zur Erreichung der Klimaziele, sondern auch ein zentraler Impuls zur Ankurbelung der
steirischen Wirtschaft in herausfordernden Zeiten. Denn mit dem neuen Umweltlandesfonds
ermöglicht man Planungssicherheit für Betriebe und Konsumenten. Neben der Sicherung von
Arbeitsplätzen bedeutet das für Unternehmen auch eine kontinuierliche Auslastung und
Erleichterungen bei der Ressourcenplanung. Weiters wird dadurch das Thema erneuerbare Energien
noch stärker in den Köpfen der Menschen verankert, was ebenfalls sehr wichtig ist, schließlich geht es
hier um nachhaltige Bewusstseinsbildung. Sehr erfreulich ist auch, dass die Förderabwicklung
wesentlich erleichtert wurde, damit kommen Konsumenten schneller an ihr Geld.“

Zitat Josef Herk, Präsident der Steirischen Wirtschaftskammer

 

1. Förderung Biomasseheizungen:

 

Vollautomatische Biomassefeuerungenwie Pellets- oder Hackgutanlagen werden mit3.600 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro

Scheitholzgebläse- und Kombikessel werden mit 2.000 Euro gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher): 100 Euro
Zuschlag für vollautomatischen Betrieb: 100 Euro (Detailinfo siehe Richtlinien)
Zuschlag für Lagerbevorratung, die ein Auffüllen höchstens 2x jährlich erfordert: 100 Euro

Technische Anforderungen bzw. erforderliche Unterlagen:

+ Es müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) und ein Kesselwirkungsgrad von mind. 85 Prozent eingehalten werden. Die Liste der förderfähigen Kesseltypen ist zukünftig auf der Website http://www.wohnbau.steiermark.at/oekofoerderungen zu finden.

+ Es muss entweder ein maximal 10 Jahre alter, gültiger Energieausweis vorgelegt werden oder zumindest eine geförderte Energiespar-Beratung des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden. Ich tu’s Berater in Ihrer Region finden Sie hier.

+ Eine Heizlastberechnung ist nicht mehr beizulegen.

+ Anlässlich der Erstinbetriebnahme sind gemäß § 32 Stmk. Feuerungsanlagengesetz 2016 von der prüfberechtigten Person die Daten des Prüfprotokolls der Landesregierung zur Verarbeitung in einer zentralen Datenbank zu übermitteln. Die dabei automatisch erstellte Anlagennummer ist der Förderstelle binnen 3 Monaten nach der Erstinbetriebnahme bekanntzugeben.

 

2. Förderung Wärmepumpen:

 

Die Förderbeträge für Grundwasser- und Erdwärmepumpen werden von 2.800 EUR auf 3.600 Euro erhöht.

Luftwärmepumpen werden neu mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Zusätzlich gibt es beim Umstieg auf eine Luftwärmepumpe einen Zuschlag für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mindestens 2 kWp und mindestens 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepume (A2W35) in Höhe von 500 Euro. 

Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten „Energiesparberatung“ des Landes Steiermark (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) beizubringen.

Technische Vorgaben für Wärmepumpen:

+ Die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen. Eine Liste förderungsfähiger Wärmepumpen wird dann unter www.wohnbau.steiermark.at Ökoförderungen online zu finden sein.

+ Anlagen mit einem GWP unter 1.500 erhalten die volle Förderung. Anlagen mit einem GWP über 2.000 werden nicht gefördert. Bei Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die Förderung um 20 Prozent reduziert.

+ Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40° C betragen – dafür ist eine schriftliche Bestätigung durch den befugten Installateursbetrieb notwendig.

3. Förderung Solarthermieanlagen:

 

Förderungsfähig sind Investitionen in neue solarthermische Anlagen sowie in neue wasserbasierende Hybridanlagen, unabhängig ob im Neubau oder in der Sanierung. 
Die installierte Bruttokollektorfläche muss mindestens 4 m2 betragen bzw. ist der Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht beizulegen.

Förderungshöhen wie bisher:

Bis 10 m2 Kollektorfläche: 150 Euro/m2
Für jeden weiteren mKollektorfläche: 100 Euro/m2
Zuschlag für Hybridkollektoren: 50 Euro/m2

Förderobergrenzen:

+ Ein- und Zweifamilienwohnhaus: max. 2.000 Euro

+ Ab drei Wohneinheiten: 1.800 Euro sowie plus 300 Euro pro weiterer WE

+ Sondernutzung, unternehmerische Nutzung: 5.000 Euro

Die notwendigen Kollektor-Zertifizierungen bzw. Förderunterlagen bleiben wie bisher.

4. Grundsätzliches

 

Ein rechtskräftiger Baubescheid (in Kopie) bei Feuerungsanlagen über 8 kW bzw. Dokumentation der Meldung gemäß Steiermärkischem Baugesetz bei Feuerungsanlagen bis 8 kW Nennleistung ist für die Förderabwicklung nicht mehr notwendig. Unabhängig davon ist der Heizungstausch noch im Rahmen des vereinfachten Bauverfahrens noch mit der Gemeinde abzuwickeln.

Die Förderung ist mit max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt, bei möglichem Vorsteuerabzug ohne USt. Neuerdings sind auch die Demontage- und Entsorgungskosten für alte Kessel und Tankanlagen förderbar.

 

Hier können Sie alles zur Förderung nachlesen.

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Wir freuen uns sehr, dass wir für Aquabion (Kalkschutz durch Zinkopferanoden-Technologie) -15% auf Ihre nächste Bestellung bis 15.12.2020 geben können. Sie möchten Kalkablagerungen bzw. Korrosion in Ihrem Trinkwasser in den Griff bekommen? Sie suchen nach einem preiswerten Schutz für Ihre Rohrleitungen, Haushaltsgeräte und wollen das lästige Reinigen von Kalkflecken deutlich erleichtern? Idealerweise wartungsfrei mit zuverlässiger, vielfach bewährter Funktion? Dann ist unser Komplettangebot für den AQUABION die ideale Lösung für Sie.

 

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Haben Sie weitere Fragen zur Aquabion Technologie oder Ihrer Möglichkeiten sind wir gerne für Sie da.

Die Vorteile von Aquabion
Aquabion Partner

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm mit dem Namen aws Investitionsprämie ins Leben gerufen. Diese Förderprämie soll die österreichiche Wirtschaft unterstützen und ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen schaffen. Die Firma Rappold Haustechnik berät Sie gerne bezüglich Investitionen in erneuerbare Energie und Phtovoltaik- oder Speicheranlagen.

Wie laufen Antrag und Entscheidung?

– Antragstellung: ab dem 01.09.2020 bis 28.02.2021
– Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.
– Auszahlung: nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung grundsätzlich als Einmalzahlung und unmittelbar

Informationen zur Prämie

  • Gefördert werden Neuinvestitionen mit 14% der förderfähigen Investitionskosten
  • Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt.
  • Das maximale förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. pro Unternehmen

Förderzeitraum: Von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021

Wer wird gefördert und wieviel?

 

Förderung 14% Photovoltaik

 

+ Unternehmen aller Branchen und Größen werden gefördert

 

Der Zuschuss:

+ 7% der Investitionskosten

+ 14% in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit

Was wird mit der AWS gefördert?

 

Unternehmer Wirtschaftsförderung 2020 für Photovoltaik

 

 

 

 

 

 

Die Förderung ist für:

+ Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (auch in gebrauchte Anlagen, auch GWG)

+ als abnutzbares Anlagevermögen (Behalteverpflichtung: 3Jahre)

+ Kombination mit anderen Förderungen möglich

Welche Investitionen sind ausgenommen von der Photovoltaik-Förderung?

 

+ klimaschädliche Investitionen (insbesondere Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen)

+ Grundstücke

+ Gebäudeerwerb ausser vom Bauträger

+ Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn dies zum Verkauf oder Vermietung an Private gedacht sind

+ Finanzanlagen

+ Unternehmensübernahmen

+ “Staatliche Einheiten” mit Kennung S 13 außer wenn im Wettbewerb und keine hoheitlichen Aufgaben

Jetzt Investieren in Photovoltaik- und Speicheranlagen – AWS Förderprämie 14% für Unternehmen!

Wen fördern wir unter welchen Voraussetzungen?

Alle Branchen. Alle Unternehmensgrößen. Für alle Unternehmen, die einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.

Was fördern wir – wie und in welcher Höhe?

Art der Förderung: Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Förderung:
– 7 % der förderfähigen Investitionen und
– 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
– Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)
– Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).

Förderbare Kosten:
– Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
– die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
– Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.

Was kann nicht gefördert werden?

– Klimaschädliche Investitionen
– Investitionen, bei denen vor dem 01.08.2020 oder nach dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
– Aktivierte Eigenleistungen
– Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
– Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
– Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
– Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
– Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten.
– Finanzanlagen
– Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung).

förderung aws prämie investition

Die neue Investitions-Prämie gilt zusätzlich für:

Wärmepumpen, Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze, den Anschluss an Nah-/Fernwärme und thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen

 

Die 14% Invest-Prämie bei thermischen Solaranlagen

 

Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Solaranlage
b) Verrohrung
c) Pumpengruppe
d) Primäres Verteilernetz
e) Wärmespeicher
f) Wärmemengenzähler
g) Luftkollektoren

 

Nicht mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Wärmeverteilung im Gebäude
b) Elektroheizstäbe/-patronen
c) Hybrid- und Schwimmbadkollektoren

Mehr Informationen hier im PDF zu thermische Solaranlagen aws Invest-Prämie.

aws Prämie für den Anschluss an Nah- und Fernwärme

 

Anschlüsse mit einer Leistung an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen Systemen im Ausmaß von bis zu
20 % eingesetzt werden.

 

Mit 14 % förderungsfähige Investitionen
1. Übergabestation
2. Einbindung ins Heizungssystem
3. Rohrleitungen, Pumpen, Ventile,
4. Speicher, Boiler

 

Nicht mit 14% förderungsfähige Investitionen
1. Einzelraumregelungen
2. Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper etc.)

Mehr Informationen hier im PDF für den Anschluss an Nah- und Fernwärme.

Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze aws Prämie

 

Anlagen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht. Ausnahmen sind möglich, wenn der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das betreffende Objekt nicht möglich ist.
Nah-/Fernwärme gilt als hocheffizient, wenn mindestens 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen. Zur Spitzenlastabdeckung und als Ausfallsreserve kann Energie aus anderen fossilen Systemen im Ausmaß
von bis zu 20 % eingesetzt werden.

 

Gefördert werden:
1. Kesselanlagen die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben zur
Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden
2. Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage

 

Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Kessel
b) Rauchgasreinigung, Kamin
c) Pufferspeicher
d) Heizungstechnik
e) Heizhaus, Brennstofflager
bei Mikronetzen
f) Fernwärmeleitungen
g) Wärme-Übergabestationen

 

Nicht mit 14% förderungsfähige Anlagenteile und Kosten
a) Kachelöfen
b) Kaminöfen
c) Allesbrenner
d) Anlagen, in denen nicht holzartige Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird
e) Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitung, Heizkörper etc.)

Mehr Informationen hier im PDF für Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze zur
innerbetrieblichen Wärmeversorgung.

Wärmepumpen / Wärmeerzeuger aws Prämie

 

Mehr Informationen hier im PDF für Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen.

 

Mit 14% förderungsfähige Investitionen
a) Elektrisch betriebene Wärmepumpen
b) Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
c) Pufferspeicher
d) Anlagenregelung

 

Nicht mit 14% förderungsfähige Investitionen
e) Sanitäreinrichtungen
f) Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper, Einzelraumregelungen etc.)
g) Wärmepumpen, die nur zur Kälteerzeugung eingesetzt werden (Siehe Punkt 7 Klimatisierung und
Kühlung)
h) gasbetriebene Wärmepumpen.

Der beste Zeitpunkt für eine neue Solar-Anlage ist JETZT!
Mit 22.6.2020 wird die große Photovoltaik- & thermische Solar-Förderaktion des Bundes neu aufgelegt.

 

1.) Photovoltaik-Anlagen bis maximal 5 kWp werden vom Klima- und Energiefonds gefördert.

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Gegenständliches Förderprogramm trägt somit zur Erfüllung des von Österreich ratifzierten Weltklimaabkommens bei. Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.

…Link zum Klimafonds   |  Hier gehts zum PDF Leitfaden

 

2.) Gefördert werden neu errichtete thermische Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung.

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen thermischen Solarkollektoren und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Solaranlagen in privaten Haushalten. Gegenständliches Förderprogramm trägt somit zur Erfüllung des von Österreich ratifzierten Weltklimaabkommens bei. Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.

…Link zum Klimafonds   |  Hier gehts zum PDF Leitfaden

 

Wir beraten Sie gerne –  Jetzt Beratungstermin anfordern!

 

 

Wir freuen uns auf Sie: 03136 63 351